GEZ und der Ärger geht weiter
Wer die leidige Angelegenheit abschließen und weiterhin per Einzugsermächtigung zahlen möchte, sollte die Richtigkeit der Angaben kontrollieren und die gewünschte schriftliche Bestätigung an die GEZ zurücksenden. Eine Verpflichtung gibt es dazu jedoch nicht. Die Rundfunkgebühren können im Übrigen auch per Dauerauftrag oder mittels Einzelüberweisung gezahlt werden.
Wie bereits in der ersten Briefaktion bezieht sich die GEZ auf rechtliche Änderungen und verweist auf ein beigefügtes Informationsblatt. In diesem können die Verbraucher wiederum viel über die neue, einheitliche europäische Lastschrift, die so genannte SEPA-Lastschrift lesen. "Dabei geht es bei dem aktuellen Anliegen der GEZ gar nicht um diese neue Form der Einzugsermächtigung", stellt Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen nochmals klar. Vielmehr möchte sie lediglich ihre Daten abgleichen und von den Verbrauchern das schriftliche Einverständnis zum Einzug der Gebühren einholen.
"Wir verstehen nicht, warum nach der ersten misslungenen Aktion vom Juli die gleichen Fehler wiederholt werden", sagt Heyer. "Es wäre einfach und zielführender gewesen, sich bei den Verbrauchern für die zunächst veranlasste Verwirrung zu entschuldigen und klar und deutlich darum zu bitten, die persönlichen Angaben zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen." Stattdessen spricht die GEZ nun von "Erinnerung", was viele Verbraucher mit einer Mahnung gleichsetzen. "Darüber sind viele Verbraucher berechtigt verärgert, wie wir aus den seit 3 Wochen andauernden täglichen Beschwerden bei uns erfahren", sagt Heyer. Die GEZ meint jedoch, ihre Aktion ist sehr erfolgreich; so teilte sie es Anfang Dezember gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen mit. Der Anteil massiver Beschwerden liege unter 0,5 Prozent.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält das unglückliche Agieren der Gebühreneinzugszentrale auch aus einem weiteren Grund für problematisch. Wenn andere Anbieter oder die GEZ selbst in den nächsten Monaten mit regelkonformen SEPA-Mandaten, also der tatsächlichen SEPA-Lastschrift, auf Verbraucher zukommen, könnten sich diese auf Grund der aktuellen Verunsicherung dann um so mehr ablehnend verhalten. Damit würde der Erfolg der Einführung des neuen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs gefährdet.
Quelle: Pressemeldung Verbraucherzentrale Sachsen
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