Drei-Stufen-Test wird für gemeinsame Programme mit der ARD abgestimmt

13.03.2009 | Mainz
ZDF-Fernsehrat schreibt Verfahren fort / Werbefernsehen ausgelagert

Der ZDF-Fernsehrat hat in seiner jüngsten Sitzung in Mainz den Fernsehratsvorsitzenden beauftragt, das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die gemeinschaftlich mit der ARD betriebenen Angebote mit den zuständigen Gremien der ARD abzustimmen. Damit hat der ZDF-Fernsehrat zugleich seinen im Dezember 2008 gefassten Beschluss zur Vorwegumsetzung des Drei-Stufen- Tests fortgeschrieben. Dies soll auch Grundlage für eine Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung neuer oder veränderter Angebote sein. ZDF-Intendant Markus Schächter erläuterte noch einmal das Verfahren, wie es im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen ist und derzeit zur Ratifizierung die Landtage durchläuft. Die digitalen Fernsehprogramme werden im neuen Vertragswerk als Zusatzangebote konkret beschrieben. Der Staatsvertrag sieht für das ZDF neben dem Hauptprogramm ein Informationsprogramm, ein aus dem Theaterkanal weiterentwickeltes Kulturprogramm und die Fortentwicklung des bisherigen ZDFdokukanals für ein jüngeres Publikum vor. Mit der Neuregelung der digitalen Zusatzkanäle erhalte das ZDF keine zusätzlichen Programme, erläuterte Intendant Schächter. Es werde jedoch in die Lage versetzt, die drei bisher schon digital verbreiteten Programme - orientiert an den Zuschauerbedürfnissen - weiterzuentwickeln. Konkrete Regelungen sieht der neue Staatsvertrag außerdem für einen Telemedienauftrag vor, der für Sendungen und für sendungsbezogene Angebote gilt, begrenzt auf eine Verweildauer im Internet von sieben Tagen. Gleichermaßen erlaubt der Staatsvertrag aber auch, über Telemedienkonzepte Angebote über die Siebentagesfrist hinaus vorzuhalten. Dies kann auch für nicht sendungsbezogene Angebote und für Archivmaterial gelten. Die Telemedienkonzepte regeln die Verweildauer der unterschiedlichen Angebote im Netz und müssen im Wege des Drei-Stufen-Tests von den zuständigen Gremien und von der Rechtsaufsicht genehmigt werden. Die bereits bestehenden Angebote müssen noch vor dem Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags (1. Juni 2009) in einem Telemedienkonzept beschrieben werden, das bis zum 31. August 2010 von den zuständigen Gremien nach einem Drei-Stufen-Test zu genehmigen ist. Grundsätzlich verboten sind presseähnliche Angebote. Die Telemedien müssen gemäß Staatsvertrag der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung dienen und insbesondere Beiträge zur Kultur enthalten. Durch die Angebote soll allen Bevölkerungsgruppen die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht, Orientierungshilfe geboten sowie die technische und inhaltliche Medienkompetenz aller Generationen und von 2 Minderheiten gefördert werden. Die Telemedien des ZDF müssen journalistischredaktionell veranlasst und gestaltet sein. Entsprechend dem mit der EU-Kommission gefundenen Beihilfekompromiss sieht der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die strukturelle Trennung der kommerziellen Tätigkeiten vom Programmauftrag vor. Dies bedeutet, dass kommerzielle Tätigkeiten zukünftig von rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften wahrgenommen werden. Das ZDF musste deshalb sein Werbefernsehen auslagern. Dies sei mit der Gründung der ZDF Werbefernsehen GmbH Anfang dieses Jahres geschehen, teilte der Intendant mit.

Quelle: Pressemeldung Zweites Deutsches Fernsehen

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