BGH: Keine Haftung für Tauschbörsennutzung bei gesichertem WLAN
Im vorliegenden Fall wurde der Inhaber eines Internetanschlusses auf Unterlassung, Ersatz von Abmahnkosten und Schadensersatz in Anspruch genommen. Vom fraglichen Internetanschluss aus war an einer Tauschbörse teilgenommen worden, dabei wurden Urheberrechte des Klägers verletzt. Der Inhaber des Anschlusses nutzte WLAN (Wireless Local Area Network), also ein drahtloses lokales Netzwerk, um sich kabellos ins Internet wählen zu können. Dabei ließ er die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers unverändert, und setzte kein persönliches Passwort ein.
Zum Zeitpunkt der Tauschbörsennutzung befand sich der Inhaber des Anschlusses im Urlaub, so dass eine Haftung als Täter ausschied. Nach Ansicht des BGH kann der Anschlussinhaber jedoch als bloßer Betreiber des Anschlusses auf Unterlassung und Zahlung von Abmahnkosten in Anspruch genommen werden, wenn er den WLAN-Anschluss nicht ausreichend sichert, und ein Dritter Urheberrechtsverletzungen über den Anschluss begeht. Schadensersatz an den Rechteinhaber wird nach Auffassung des Gerichts dagegen nicht geschuldet.
Die Prüfpflichten des Anschlussinhabers sind dabei beschränkt. Insbesondere verlangt der BGH vom privaten Betreiber eines WLAN-Netzes nicht, seine Netzwerksicherheit fortlaufend auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Ausreichend ist i.d.R. eine marktübliche Sicherung zum Zeitpunkt der Installation des Routers. Im vorliegenden Fall hatte der Anschlussinhaber die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen des WLAN-Routers unverändert gelassen und kein persönliches Passwort eingesetzt. Dies hätte jedoch nach Ansicht des BGH zum Zeitpunkt der Einrichtung des Anschlusses erwartet werden können. Der Beklagte wurde daher zu Unterlassung und zur Erstattung der Abmahnkosten verpflichtet. Nach aktuellem Recht dürfen die Abmahnkosten allerdings nur 100 EUR (ggf. zzgl. Auslagen) betragen.
Praxistipp:
Inhaber von Internetanschlüssen sollten marktübliche Sicherungen einrichten und dies belegen können. Wer eine Abmahnung erhält sollte genau prüfen, ob er als Täter haftet oder ob er sich auf die Rechtsprechung des BGH berufen kann. Wird Zahlung verlangt ist darüber hinaus zu prüfen, ob die verlangte Höhe gerechtfertigt ist.
Mehr zum Thema Keine Haftung für Tauschbörsennutzung bei gesichertem WLAN
Quelle: Pressemeldung Dr. Jan Peter Müßig
Dieser Beitrag wurde bisher 120 mal gelesen.
(Rang 298 auf htpc4you.de)
Weitere News
TV und Internet laufen oft parallel
402 mal gelesen. Rang 22 auf htpc4you.de.
21.11.2011 | Jeder zweite surft nebenher. Fernsehbildschirm an der Wand und Notebook auf den Knien
weiter in TV und Internet laufen oft parallel ...Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2011
385 mal gelesen. Rang 25 auf htpc4you.de.
17.11.2011 | Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat in diesem Jahr zum 44. Mal den Deutschen...
weiter in Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2011 ...Clarion: Kamera mit hochauflösendem CMOS-Sensor
368 mal gelesen. Rang 29 auf htpc4you.de.
14.11.2011 | Ergänzend zu den kürzlich von Clarion eingeführten Simultanbildmonitoren stellen wir Ihnen heute die...
weiter in Clarion: Kamera mit hochauflösendem ...Nachfrage nach Videos dominiert Telemedien-Angebote des ZDF
07.10.2011 | Anzahl der Online-Nutzer wächst beständig. Internetportale werden 2012 weiterentwickelt.
weiter in Nachfrage nach Videos dominiert ...Sony NEX-C3: weltweit kleinste und leichteste Systemkamera mit Wechseloptik und APS-C Bildsensor
08.06.2011 | Sony erweitert die erfolgreiche NEX-Serie ab August 2011 um ein neues, ultra-kompaktes Modell für Ein- und...
weiter in Sony NEX-C3: weltweit kleinste und ...Aktuelles
Neues Netzgerät und Software- Update für das Konferenz- und Diskussionssystem ADN
Ab sofort ist für das Diskussions- und Konferenzsystem ADN...
weiter ...Vier Millionen Smart TVs stehen in deutschen Wohnungen
Jeder zehnte deutsche Haushalt besitzt ein internetfähiges...
weiter ...Neuigkeiten
Web- Shopping zum Fest: Jeder Dritte kauft Weihnachtsgeschenke online
Neuer Spitzenwert: 24 Millionen machen nutzen Web-Shopping...
weiter ...ASUS stellt neue P9X79 Serie und Sabertooth X79 vor.
ASUS, weltweite Nr. 1 unter den Mainboard-Herstellern,...
weiter ...Weitere Themen
Geschäftsklima in Hightech- Branche weiterhin gut
Zwei Drittel der Anbieter erwarten Umsatzplus für 2012...
weiter ...ASUS VG278H: Monitor- Bolide für Multimedia- und Spielevergnügen in 3D
27 Zöller mit 120 Hertz Technologie und NVIDIA" 3D Vision™ 2...
weiter ...Archiv
TV und Internet laufen oft parallel
Jeder zweite surft nebenher. Fernsehbildschirm an der Wand...
weiter ...Deutscher Wirtschaftsfilmpreis 2011
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat in...
weiter ...Verschiedenes
Telekom baut Browsergames- Angebot aus: Kooperation mit Start- up Players Rock Entertainment
Optimierung und Markteinführung neuer Browsergames im Fokus...
weiter ...
